Schon einmal etwas vom Amtsgericht in Waiblingen gehört? Ich bisher nicht, aber der Online-Ausgabe der Stuttgarter Zeitung (25.7.) ist nun zu verdanken, dass auch dieses Gericht uns durch seine weise Rechtsprechung bekannt wird.
Ein Mann hat Ärger mit einem Waschbären, der ihm seinen Garten und sein Gartenhaus verwüstet. Von seinem Vater hat er eine Falle geerbt, mit der will er das Tier einfangen, und, so vor Gericht, es in einem entfernten Waldstück aussetzen. Ob das realistisch ist, kann ich nicht beurteilen, klingt aber nicht ganz so schlimm.
Nun, was im Artikel nicht steht, und in diesen Artikeln fehlen häufig die interessantesten Angaben: Wer hat ihn denunziert? Woher kam die Anzeige?
Der Staatsanwalt produziert sich, so lesen wir, mit folgendem Vorwurf: „Was wäre, wenn ein Hund oder ein anderes Tier hineingelaufen wäre?“ Wir fragen nicht, was der Hund auf dem Privatbesitz des Mannes gesucht hätte, vielleicht sein Geschäft machen oder den Besitzer beißen, aber nicht auszudenken, wenn der hineingelaufen wäre. Man stelle sich vor, der Mann parkt ein, ein Hund kommt gelaufen, der Mann sieht ihn nicht… Man stelle sich einen Staatsanwalt vor, der in den Garten gelaufen und in die Falle geraten wäre? Der Staatsanwalt stellt sich vieles vor und ist mit einer bestechenden Fantasie gesegnet: Er könnte auch in einem Prozess einen Kriegsdienstverweigerer mit seiner Fantasie in die Enge treiben: stellen sie sich einen Russen mit Maschinengewehr vor – vor einem Kindergarten! (Aber das ist aus einer früheren(?) Zeit.)
Mit seiner bestechenden Argumentation vermag er den Angeklagten in die Irre, pardon Enge, zu treiben: „Verstehen Sie, dass das absoluter Käse war, was Sie gemacht haben?“
Ob das absoluter oder relativer Käse war, steht dahin, aber dem Angeklagten bleibt vor Gericht nichts übrig, als sich klein und reuig zu machen, und den Strafbefehl zu akzeptieren. Wir sehen, unser schwarzgrüner Staat schützt seine Waschbären!
Der Mann, ein Elektroniker von Beruf, hätte auch einen Strafbefehl akzeptieren können, das wäre wahrscheinlich billiger gekommen, aber sein guter Ruf ist es ihm wert. Keine Vorstrafe kostet eben ein bisschen. Wir sehen hier die reinigende Wirkung des Geldes im Kleinen.
Aber diese grüne Geschichte hat noch kein Ende, denn es fehlt die Moral am Ende der Geschichte, obwohl doch schon viel Moral geflossen ist: Der Mann muss 2000 € an einen Tierschutzverein bezahlen, was die StZ unter Ironie verbucht. „Ausgerechnet der Tierschutz profitiert von einer Tat, die – wenn auch juristisch nicht korrekt – genau diesem Gedanken entsprang.“ Nun, da denkt die KI vielleicht etwas verkehrt, der Gedanke war vielleicht doch ein anderer. Sei’s drum. Sicher weiß der Gerichtsreporter ob mit oder ohne KI nur eins: „Eine Falle wird er nie wieder stellen.“
Nun, ich vermute nach dieser Geschichte etwas ganz anderes: Er wird sich in einem Schützenverein anmelden, einen elektrischen Draht um sein Grundstück spannen oder es mit Gift versuchen. Und es werden Zweifel in ihm wachsen, weil er sein Grundstück und sich nicht schützen kann. (Er hätte vorher vielleicht jemanden fragen sollen!) Ich vermute, nächstes Mal wird er leider AfD wählen, deren Wähler werden mit diesen Geschichten gebacken.
PS: Selbstverständlich ist ein eigenes Grundstück kein Freifahrschein wie in Teilen der USA, jeden zu erschießen, der sich darauf uneingeladen befindet! Aber, wenn ich unter Zeugen mir überlegen muss, mich von einem Insekt stechen zu lassen, nachdem das sanfte Zureden „Hau doch ab“ nichts genutzt hat, statt ihm hier „klare Kante“ zu zeigen, na dann ist manches durcheinander – im Großen aber mehr als im Kleinen. Umweltschutz ginge anders, aber der ist kein Thema in diesem Land.